Breitbandausbau
icon.crdate04.04.2024
Informationen zum Durchleitungsvertrag
Aus aktuellem Anlass und aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung zum Durchleitungsvertrag weist die Verwaltung auf Folgendes hin:
Mit der Unterzeichnung des Durchleitungsvertrages erteilen Sie dem Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar die Genehmigung zur Verlegung der Hausanschlussleitung mit Durchleitung der Datenmengen auf Ihrem Grundstück. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt mindestens 10 Jahre.
Diese Laufzeit der Durchleitungsvereinbarung hat absolut keinen Zusammenhang mit einem monatlichen Nutzungstarif beim jeweiligen Internetanbieter. Sie müssen also keinen monatlichen Anbietervertrag beim Bau eines Hausanschlusses beauftragen und den Durchleitungsvertrag im Vorfeld unterzeichnen.
Für Rückfragen zu dieser Thematik steht Herr Braun, Telefonnummer: Tel. 06226/92791-30, gerne zur Verfügung.