Lebenslagen: Gemeinde Lobbach

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Lobbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus
Dummy

Berufliche Schulen

 

Im Anschluss an den Besuch einer allgemeinbildenden Schule bietet euch das berufliche Schulwesen vielfältige Möglichkeiten weitergehende Qualifikationen zu erlangen. Die Bandbreite des Angebots reicht dabei von der Ausbildungsvorbereitung über die Beschulung im Rahmen einer Ausbildung oder den Besuch eines Berufskollegs oder Beruflichen Gymnasiums bis hin zur beruflichen Weiterbildung.

In der Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual), der Ausbildungsvorbereitung (AV), im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und dem Berufseinstiegsjahr (BEJ) werdet ihr bei eurer beruflichen Orientierung und Berufsfindung unterstützt. Dabei könnt ihr erste berufliche Kompetenzen in bis zu drei Berufsfeldern erwerben und auch eure Allgemeinbildung erweitern.

Die Berufsschule ist ein Lernort des dualen Ausbildungssystems. Zusammen mit dem Betrieb vermittelt sie eine Berufsausbildung. Dabei erwerbt ihr in der Berufsschule berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung. Zudem könnt ihr eure allgemeine Bildung vertiefen und erweitern.

Das Angebot von Sonderberufsfachschulen, hauswirtschaftlichen Förderberufsfachschulen und Sonderberufsschulen richtet sich an Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Beeinträchtigungen. Der erfolgreiche Besuch ermöglicht durch Ablegen von Zusatzprüfungen auch die Erlangung eines höheren schulischen Bildungsabschlusses.

Berufsfachschulen bieten euch die Möglichkeit einer schulischen Ausbildung in Vollzeit oder einer beruflichen Teilqualifikation sowie die Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses.

Folgende Formen werden unterschieden:

  • Berufsfachschulen zum Erwerb beruflicher Teilqualifikationen (einjährig)
  • Berufsfachschulen zur Berufsvorbereitung (ein bis zwei Jahre)
  • Berufsfachschulen zum Erwerb der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss, zwei Jahre)
  • Berufsfachschulen zum Erwerb eines Berufsabschlusses (ein bis drei Jahre)

Wenn ihr einen mittleren Bildungsabschluss habt, dann vermittelt euch das Berufskolleg, gegebenenfalls über Zusatzunterricht und Zusatzprüfung, berufsqualifizierende Inhalte und die Fachhochschulreife. Bestimmte Berufskollegs, wie z. B. die Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg), haben einen qualifizierten Berufsabschluss zum Ziel. Das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife bietet euch nach Abschluss einer Berufsausbildung die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres die Studierfähigkeit mit der Fachhochschulreife zu erlangen.

Berufliche Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sind Vollzeitschulen, die zur Studierfähigkeit mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) führen. Die intensive Beschäftigung mit beruflichen Inhalten der jeweiligen beruflichen Richtung vermittelt einen guten Einblick in typische Fragestellungen, Denk- und Arbeitsweisen in diesem Bereich und bereitet euch so auf anspruchsvolle Ausbildungsberufe oder das Studium vor.

Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform umfasst in Baden-Württemberg folgende Richtungen:

  • agrarwissenschaftliche Richtung
  • biotechnologische Richtung
  • ernährungswissenschaftliche Richtung
  • sozial- und gesundheitswissenschaftliche Richtung mit den Schwerpunkten Soziales und Gesundheit
  • technische Richtung mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik, angewandte Naturwissenschaften, Elektro- und Informationstechnik
  • wirtschaftswissenschaftliche Richtung mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft, Finanzmanagement

Berufliche Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform (6BG) werden in der wirtschaftswissenschaftlichen Richtung, in der technischen Richtung sowie der ernährungswissenschaftlichen beziehungsweise sozial- und gesundheitswissenschaftlichen Richtung angeboten. In die Klasse 8 des 6BG könnt ihr aufgenommen werden, wenn ihr zuvor das Gymnasium, die Realschule, die Hauptschule, die Gemeinschaftsschule oder die Werkrealschule besucht habt. Das 6BG stellt eine Alternative dar, die allgemeine Hochschulreife nach der Grundschule in neun Schuljahren zu erreichen.

Wenn ihr einen Hauptschulabschluss und bereits eine berufliche Qualifikation habt, führt euch die Mittelstufe der Berufsoberschule (die Berufsaufbauschule) zum mittleren Bildungsabschluss.

Die Oberstufe der Berufsoberschule (an den Technischen Oberschulen, Wirtschaftsoberschulen, Berufsoberschulen für Sozialwesen) baut auf einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung auf. Sie bietet die Chance, auf dem zweiten Bildungsweg die fachgebundene Hochschulreife beziehungsweise in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt.

Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung bieten die Fachschulen (Fachschulen für Technik und für Gestaltung, Fachschulen für Wirtschaft, Meisterschulen, Akademien, Fachschule für Weiterbildung in der Pflege, Fachschule für Organisation und Führung) für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeiten, sich auf eine Tätigkeit im mittleren Management vorzubereiten oder sich für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Dazu werden die in der Berufsausbildung und im Beruf erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen vertieft und erweitert.

 

Freigabevermerk

 

26.11.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg