Dienstleistungen: Gemeinde Lobbach

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Antragsstellung zum Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Nichtkulturland

Mit diesem Genehmigungsverfahren wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen geregelt, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

In erster Linie handelt es sich dabei um den Einsatz von Herbiziden auf Wegen, Plätzen, Industrie- und Verkehrsflächen, die aus verschiedenen Gründen von Unkraut freigehalten werden müssen.

Ausführliche Informationen zum Genehmigungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (ehemals § 6) bietet das Merkblatt.

Voraussetzungen

Sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Anträge können beim jeweils zuständigen Landratsamt (Untere Landwirtschaftsbehörde) oder bei den Regierungspräsidien - Abteilung 3 gestellt werden.

Fristen

i.d.R. 2 Jahre

Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Skizze/Luftbild der zu behandelten Fläche
  • eingesetzte Pflanzenschutzmittel
  • Nachweis der Sachkundigkeit des Anwenders

Kosten

Gebührenentscheidung:

Der Antragsteller hat die Kosten der Genehmigung zu tragen. Für diese Entscheidung wird gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes i.V.m. der Ordnungsziffer 55.53.02 der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis eine Gesamtgebühr in Höhe von 72,60 € erhoben.

Bearbeitungsdauer

1-5 Werktage

Sonstiges

keine

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg,

oder bei jeder anderen Dienststelle des Rhein-Neckar-Kreises Widerspruch erhoben werden.

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 11.09.2023