Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen
Entlastung bei Öl- und Pelletheizung
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung online jetzt möglich!
Das Umweltministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage, dass private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 die Härtefallhilfe beantragen können.
Anträge können über folgenden Link - https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ - unkompliziert eingereicht werden.
Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Das Umweltministerium Baden-Württemberg wird in Kürze noch eine Telefon-Hotline einrichten und die Telefonnummer auf der Homepage veröffentlichen. Die digitalen Angebote sind hier unmittelbar zu nutzen und die Rückfragen zu den Fördermöglichkeiten oder zu den Antragsunterlagen bei der Verwaltung sind auf dringende Einzelfälle zu beschränken.