Aktuelles: Gemeinde Lobbach

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Verkehrsrechtliche Anordnungen Tempo 30 - Verkehrslärm

icon.crdate11.09.2025

Neue Verkehrsrechtliche Anordnung

Verkehrsrechtliche Anordnungen Tempo 30 - Verkehrslärm

Der vom Gemeinderat beschlossene Lärmaktionsplan wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis abschließend beurteilt und führt zu Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb unserer Ortsteile. In Lobenfeld werden aktuell die geänderten Beschilderungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen angebracht. In Waldwimmersbach stellt die Straßenmeisterei die zusätzlichen Verkehrszeichen im Laufe des Septembers auf.

Folgende Maßnahmen werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet:
Waldwimmersbach, durchgehend Tempo 30 in der Hauptstraße (Ergänzung der bisher noch nicht mit Tempo 30 begrenzten Bereiche mit Zusatzzeichen Lärmschutz)

Lobenfeld, Tempo 30 ganztägig von Ausfahrt Kreisverkehr Ortsmitte– Teilbereich Klosterstraße, vorbei an der Verwaltungsstelle bis zur Kurve Ziegelstraße
Ziegelstraße – Ortausausgang tagsüber weiterhin 50 Km/h, nachts von 22.00 – 06.00 Uhr dort Tempo 30 Km/h (Lärmschutz).

Um dringende Beachtung wird gebeten.