Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
icon.crdate07.08.2025
Das Land Baden-Württemberg bietet weiterhin ein umfassendes Förderangebot
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Land Baden-Württemberg bietet weiterhin ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden an. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist es dabei, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können dabei ausschließlich von den Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten dann auch die Antragsunterlagen der privaten Projekte und werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung möglicherweise in Frage kommt, so wenden sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Lobbach, Ordnungsamt Herrn Braun, Tel. 06226/92791-30 oder per E-Mail an Gemeinde(@)Lobbach.de.

