Wichtige Information zu den Wasser/Abwassergebühren
icon.crdate10.10.2024
Änderungen zu den Vierteljährlichen Abschlägen zum 31.03./30.06./30.09.
Wichtige Informationen zu den Vierteljährlichen Abschlägen
VIERTELJÄHRIGE ABSCHLÄGE zum 31.03./30.06./30.09.
Die Gemeinde Lobbach wird den gewohnten zeitlichen Ablauf bei der Erhebung der jährlichen Wasser-/Abwassergebühren mit den jeweiligen Abschlägen beibehalten. Aufgrund einer systembedingten Umstellung beim Abrechnungssystem muss in diesem Zusammenhang die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abschläge angepasst werden. Bisher wird im Rahmen der Abschlagsberechnung ein Viertel des veranschlagten Vorjahresverbrauchs zusammen mit der Schlussabrechnung im November des Jahres abgerechnet. Die Schlussabrechnung fällt dann immer höher aus, beinhaltet den 4. Abschlag und viele Gebührenpflichtigen ließen sich daher bereits die Abschläge erhöhen. Die Abschlagsanpassung wird künftig nicht mehr notwendig und auch technisch nicht mehr möglich sein.
Allerdings werden nun die maßgeblichen Vorjahresverbräuche mit der jeweiligen Gebührenhöhe nur noch auf 3 Abschlagstermine 31.03./30.06./30.09. verteilt. Die künftigen Abschläge erhöhen sich somit insgesamt und werden im Rahmen der Schlussabrechnung 2024 für das Folgejahr neu bekanntgegeben. Diese Vorgehensweise folgt dabei der gängigen Praxis bei einigen anderen Gemeinden und orientiert sich zudem an anderen Dienstleistungen der Energieversorgung.
Bei den jährlichen finanziellen Planungen sollte daher Folgendes berücksichtigt werden: ABSCHLÄGE ZUM 31.03./30.09./30.09. ERHÖHEN SICH! ENDABRECHNUNG IM NOVEMBER FÄLLT DANN EHER NIEDRIGER AUS!