Kommunale Wärmeplanung: Gemeinde Lobbach

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Kommunale Wärmeplanung im EWE-Konvoi

Für eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung

Die sechs Kommunen Gaiberg, Bammental, Meckesheim, Eschelbronn, Spechbach und Lobbach erarbeiten derzeit gemeinsam einen sogenannten kommunalen Wärmeplan. Ziel ist es, die Weichen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung zu stellen – klimafreundlich, wirtschaftlich und realistisch umsetzbar.

Warum braucht es einen Wärmeplan?

Über die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärme – etwa für das Heizen von Gebäuden und Warmwasser. Noch immer stammen rund 80 % dieser Energie aus fossilen Quellen wie Öl und Gas. Das verursacht einen großen Teil der CO₂-Emissionen.

Um die Klimaziele zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, braucht es neue Lösungen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, um genau das zu entwickeln: einen realistischen Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

Die nachfolgende Grafik zeigt, auf welcher Ebene sich die kommunale Wärmeplanung befindet und wie sie in andere Planungsinstrumente integriert ist.

Quelle: https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/leitfaden-kommunale-waermeplanung-dvgw-agfw.pdf, abgerufen am 26.03.2025


Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan ist eine strategische Fachplanung. Er zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in der Kommune bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden kann. Dabei wird unter anderem untersucht:

  • Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf?
  • Welche erneuerbaren Energiequellen gibt es vor Ort?
  • Wo könnten Wärmenetze sinnvoll sein?
  • Welche Maßnahmen führen zum Ziel?

Am Ende steht ein Maßnahmenkatalog, der Orientierung bietet – für die Kommune, für Unternehmen und für die Bürgerinnen und Bürger.

In der nachfolgenden Grafik sind die Phasen der kommunalen Wärmeplanung dargestellt.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html. Abgerufen am 26.03.2025

Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?

Die kommunale Wärmeplanung ist nicht verpflichtend. Es entstehen keine direkten Pflichten oder Vorgaben für Bürgerinnen und Bürger.

Der Wärmeplan dient als Orientierungshilfe:

  • Wo könnten künftig Wärmenetze entstehen?
  • Welche Technologien sind langfristig sinnvoll – z. B. Wärmepumpen oder Solarthermie?
  • Welche Förderungen könnten in bestimmten Gebieten interessant werden?

Ziel ist es, mehr Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen – gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und neuer gesetzlicher Regelungen.

Rechtlicher Hintergrund und Fristen

Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung bundesweit Pflicht. Das regelt das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Alle Kommunen unter 100.000 Einwohner*innen müssen spätestens bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen.

Die kommunale Wärmeplanung im EWE-Konvoi ist im Januar 2025 gestartet. Im Verlauf des Projekts werden regelmäßig Informationen bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zu einem späteren Zeitpunkt aktiv einbezogen werden, etwa im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Beteiligungsformaten.

Wer führt die Wärmeplanung durch?

Die kommunale Wärmeplanung wird im Auftrag der sechs Kommunen im EWE-Konvoi erarbeitet – in fachlicher Begleitung und Kooperation mit der Syna GmbH und der HORIZONTE-Group GmbH. Gemeinsam bringen sie Erfahrungen aus den Bereichen Energieinfrastruktur, kommunale Planung und Wärmewendestrategien ein. Gefördert wird das Vorhaben durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Programms BWPLUS – Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was bedeutet das für Sie?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wichtig:
Der kommunale Wärmeplan allein löst keine GEG-Vorgaben aus. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ändert sich erst dann etwas, wenn die Gemeinde ein sogenanntes Gebiet nach § 26 WPG offiziell ausweist. Das ist bislang kaum erfolgt.

Was bedeutet das konkret?

✔ Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
✔ Auch fossile Heizungen können bis auf Weiteres eingebaut werden.
✘ Ab 2029 steigen die Anforderungen: Dann gelten Pflichten zur Beimischung erneuerbarer Brennstoffe (z. B. grünes Gas, Bio-Öl).
✘ Der CO₂-Preis wird ebenfalls steigen – das verteuert fossiles Heizen deutlich.

Tipp: Wer frühzeitig auf erneuerbare Heizsysteme umstellt, kann langfristig sparen – auch dank Förderprogramme.

 

Wie geht es weiter?

Die kommunale Wärmeplanung im EWE-Konvoi ist im Januar 2025 gestartet. In den kommenden Monaten werden in den beteiligten Kommunen systematisch Daten zur Wärmeversorgung erhoben, ausgewertet und analysiert.

Zu wichtigen Zwischenschritten werden öffentliche Informationsveranstaltungen angeboten, bei denen die bisherigen Ergebnisse vorgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und sich aktiv am Prozess zu beteiligen.

Die erste öffentliche Informationsveranstaltung wird in der TV-Halle Bammental, Hauptstraße 74, 69245 Bammental am 19.05.2025 um 18 Uhr stattfinden. Weitere Informationen erfolgen über eine Einladung via Pressemitteilung.

Alle wichtigen Informationen und Zwischenergebnisse werden veröffentlicht, sodass Interessierte den Fortschritt der Wärmeplanung transparent mitverfolgen können.

Weitere Informationen und häufige Fragen:

Weitergehende Informationen zur Wärmeplanung Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier: (FAQ KWP)

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier: (FAQ GEG)

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner:

Syna GmbH
Georg Hiltl – georg.hiltl(@)syna.de

HORIZONTE-Group GmbH
Louis Göllner – louis.goellner@horizonte.group

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Die Erstellung der Kommunale Wärmeplanung gemäß § 27 KlimaG BW wird durch eine Zuwendung im Rahmen des Förderkennzeichens BMKWP 24520 im Rahmen der Projektträgerschaft „Umweltforschung – Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS)“ aus Mitteln des baden-württembergischen Staatshaushalts gefördert.